AfD und Recht

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  • RE: AfD und Recht - LT-Fraktion Nds. droht NDR mit rechtliche Schritten

    an-d, 21.07.2019 13:05, Antwort auf #20
    #21

    AfD-LT-Fraktion Nds. droht NDR rechtliche Schritte im Falle einer Berichterstattung an - jetzt ist die Afd-Fraktion in der Bringschuld.

    Identitäre: AfD lässt die bürgerliche Maske fallen

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/AfD-Land tagsteam-mit-Rechtsextremistin,afd2356.html

    Kommentar von Stefan Schölermann, NDR Info

    https://www.ndr.de/info/sendungen/kommentare/Identitaere-AfD-laesst-die-buergerl iche-Maske-fallen,afd2358.html

  • RE: AfD und Recht - AFD-LT-Fraktion Nds. droht NDR mit rechtliche Schritten

    drui (MdPB), 21.07.2019 14:48, Antwort auf #21
    #22

    Wenn die AfD an die Regierung kommt, wird Berichterstattung des Öffentlichen Rundfunks wohl zum Straftatbestand.

  • RE: AfD und Recht - AFD-LT-Fraktion Nds. droht NDR mit rechtliche Schritten

    gruener (Luddit), 22.07.2019 03:17, Antwort auf #22
    #23

    der aufmerksam lesende stellt unschwer fest: da mögen sich zwei nicht. um nicht zu sagen: da bekriegen sich zwei partien.

    was wiederum aber keine hinreichende begründung dafür ist, dass der - sichtlich erfahrene, da auch schon etwas ältere - ndr-redakteur offenbar nicht ansatzweise in der lage ist, zwischen (annähernd) objektiver berichterstattung und einer (subjektiven, persönlichen) kommentierung zu differenzieren. dieser vorwurf wiegt umso schwerer, da der besagte ndr-redakteur zusätzlich einen kommentar zur angelegenheit anreicht. also auf den ersten blick vorgibt, klar und deutlich zu trennen.

    bei aller berechtigung - ib'ler haben in den parlamenten nichts zu suchen - gibt der ndr erneut und völlig unnötig ein peinliches beispiel ab, wie öffentlich-rechtlicher journalismus nie und nimmer sich ausgestalten darf. egal, gegen wen es in der berichterstattung geht.

    leider ist das, was sich in dieser berichterstattung offenbart, beim ndr mittlerweile gängiges programm.

    *******

    somit ist die berichterstattung des ör bereits längst - ohne die afd an irgendeiner regierung - ein strafbestand. nicht im juristischen sinne, sehr wohl aber in bezug auf vom öffentlich-rechtlichen rundfunk zu erwartende journalistische standards.

    ******

    ******

    als konkrete beispiele für das, was ich zuvor kritisiert habee, mögen u.a. folgende passagen aus der "berichterstattung" herhalten:

    Nicht so bei der AfD in Niedersachsen - obwohl man doch gerade hier Anlass hätte, vor der eigenen Haustüre zu kehren.

    Die angeblich um Abgrenzung von Rechtsaußen bemühte AfD-Landtagsfraktion in Niedersachsen aber scheint all das nicht zu kümmern: Bis heute ist die Frau in den Email- Verzeichnissen des Landtages als Mitarbeiterin der AfD-Fraktion gelistet. Dabei wird die Luft für die AfD immer dünner...

    Erst in der vergangenen Woche hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die IB als eindeutig rechtsextremistisch eingestuft. Also jene Organisation, für die sich die Fraktionsmitarbeiterin öffentlich so vehement ins Zeug gelegt hatte.

    Trotz dieser bundesbehördlich festgestellten Zäsur gibt sich die AfD-Landtagsfraktion unnachgiebig: Vom NDR unter anderem mit der Frage konfrontiert, ob man angesichts der jüngsten Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über eine Trennung von der Mitarbeiterin zumindest nachdenke, gibt es keine Antwort.

    ******

    sarkastisch zusammengefasst - frei nach karl kraus:

    offenbar kann die not jeden mann zum - überbezahlten - ndr-nds-redakteur machen, aber nicht jede frau zu einer prostituierten.

    ******

    schlussbemerkung in eigener angelegenheit: wer hat mir und - parteiübergreifend - den anderen kontrolleuren des privaten rundfunks über 10 jahre das (kontroll-)leben unnötig schwer gemacht? nein, es waren nicht die zu kontrollierenden privaten - die schossen auch gelegentlich quer und loteten das terrain aus - es war stets der öffentlich-rechtliche, namentlich in meinem falle der ndr, der eine vernünftige, adäquate regulierung behinderte oder gar ad absurdum führte. u.a. mit schleichwerbung, mit wiederholten verstößen gegen den jugendschutz oder mit einem gnadenlosen abbau des informativen wortanteils, auch um bei der jugend gut anzukommen - jeder einzelne punkt hätte auf dauer einem privaten anbieter unwiderruflich die lizenz gekostet! die frage, die sich immer und immer wieder in den kontrollgremien stellte, war u.a.: können wir überhaupt qualitativ wertvolle - und somit eben überteuerte - programminhalte von privaten anbietern, die keinen cent aus der rundfunkabgabe erhalten, einfordern, wenn nicht einmal der öffentlich-rechtliche rundfunk bereit ist, solche inhalte (umfassend) anzubieten und sogar seinem grundversorgungsauftrag nicht mehr nachkommen will?

  • RE: AfD und Recht - AFD-LT-Fraktion Nds. droht NDR mit rechtliche Schritten

    drui (MdPB), 22.07.2019 12:32, Antwort auf #23
    #24

    Nun, ganz kurz: Journalisten des ÖR sind keine unabhängige Richter. Sie dürfen eine Meinung haben wie alle anderen Menschen in diesem Land. Meist haben sie eine andere als ich, aber damit kann ich leben. Ich kann sogar mit Will, Plasberg und Maischberger leben, selbst wenn es schwer fällt und ich für deren ungerechtfertigten Reichtum zahlen muss. Wenn sie "tendenziell" und voreingenommen berichten und dies als Kommentar kennzeichnen, verträgt sich das mit den journalistischen Standards, selbst wenn sie gleichzeitig in derselben Person "normal" die Wahrheit berichten. Es gibt zum Glück eben nicht nur den NDR und nicht nur den ÖR, sondern auch (noch) Hunderte von Zeitungen und Radiosendern, Tausende von Blogs und Podcasts und Millionen von Youtube-Kanälen, wo jeweils ab und an etwas Brauchbares berichtet wird. Die Masse macht es und die Freiheit, dass jeder ungestraft berichten darf, so lange Demokratiefeinde nicht die Macht übernehmen.

  • RE: AfD und Recht - LT Ba-Wü: Sitzungsausschluss v. Gedeon u. Räpple rechtens

    an-d, 22.07.2019 23:41, Antwort auf #24
    #25

    Sitzungsausschluss von Gedeon und Räpple war rechtens

    Zwei AfD-Politiker waren im Dezember nach einem beispiellosen Eklat zeitweise aus dem Stuttgarter Landtag ausgeschlossen worden. Das war rechtens, entschied nun der Verfassungsgerichtshof des Landes.

    https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Landtag-Baden-Wuerttemberg-Sitz ungsausschluss-von-Gedeon-und-Raepple-war-rechtens,afd-gedeon-raepple-sitzungsau sschluss-rechtens-100.html

  • RE: AfD und Recht - AFD-LT-Fraktion Nds. droht NDR mit rechtliche Schritten

    gruener (Luddit), 23.07.2019 02:27, Antwort auf #24
    #26

    Nun, ganz kurz: Journalisten des ÖR sind keine unabhängige Richter. Sie dürfen eine Meinung haben wie alle anderen Menschen in diesem Land. Meist haben sie eine andere als ich, aber damit kann ich leben. Ich kann sogar mit Will, Plasberg und Maischberger leben, selbst wenn es schwer fällt und ich für deren ungerechtfertigten Reichtum zahlen muss. Wenn sie "tendenziell" und voreingenommen berichten und dies als Kommentar kennzeichnen, verträgt sich das mit den journalistischen Standards, selbst wenn sie gleichzeitig in derselben Person "normal" die Wahrheit berichten. Es gibt zum Glück eben nicht nur den NDR und nicht nur den ÖR, sondern auch (noch) Hunderte von Zeitungen und Radiosendern, Tausende von Blogs und Podcasts und Millionen von Youtube-Kanälen, wo jeweils ab und an etwas Brauchbares berichtet wird. Die Masse macht es und die Freiheit, dass jeder ungestraft berichten darf, so lange Demokratiefeinde nicht die Macht übernehmen.

    ich habe nicht angezweifelt, dass sogar redaktuere des ör eine eigene meinung haben dürfen.

    sie sollen diese sogar äußern. und meinetwegen täglich oder auch stündlich verbreiten. diese darf radiikal, ggf. sogar extremistischer natur sein. überhaupt kein problem. und sie dürfen im zweifel sogar hetzen gegen die, die sie nicht mögen.

    aber ich erwarte im umkehrschluss die klare, unmissverständliche trennung zwischen bericht, reportage, information einerseits und kommentar, meinung auf der anderen seite.

    im vorliegenden fall hat ein mitarbeiter des ndr einen bericht genutzt, um stimmung zu verbreiten und seine abscheu gegen eine politische partei auszubreiten. dergleichen widerspricht jeglichen seriösen journalistischen standards. das ist fox- resp. blöd-zeitungs-niveau.

    dabei ist völlig unerheblich, ob die genannte "abscheu" gerechtfertigt ist oder nicht. ein bericht, eine information hat neutral und objektiv formuliert zu sein. selbst einzelne füllwörter oder adjektive, die rückschluss auf die eigene meinung zulassen oder die zielperson(en) unnötigerweise einordnen oder gar diskreditieren, sind ausnahmslos zu unterlassen.

    dabei ist es so einfach, auch in eine reportage die eigene meinung einzubringen, ohne dem vorwurf zu erliegen, man agiere gezielt subjektiv.

    so geht in einem informationsbeitrag die bemerkung "der rassist trump" überhaupt nicht, sehr wohl aber: "der 'rassist' trump (zitat: xyz)" sehr wohl.

    wer selbst zu einer solch feinen und völlig unkomplizierten differenzierung - und damit zur einhaltung bestimmter standards - nicht bereit oder in der lage ist, ist m.e. nicht nur klar überbezahlt, sondern hat in einem öffentlich-rechtlichen, gebühren finanzierten rundfunk nichts verloren. er informiert nämlich nicht, er macht bewusst stimmung. gegen personen oder ansichten, die ihm, aus welchem grunde auch immer, nicht gefallen. bösartig formuliert: er hetzt.

    für die "meinungsmache" darf er auf das format "kommentar", "meinung" zurückgreifen. dort ist diese "meinungsmache" nicht nur erlaubt, sondern mitunter sogar unbedingt notwendig und somit vorbehaltlos geboten.

  • Morddrohung gegen den Leiter der Redaktion Monitor wegen Kritik an AfD

    Bergischer, 23.07.2019 03:11, Antwort auf #26
    #27

    für die "meinungsmache" darf er auf das format "kommentar", "meinung" zurückgreifen. dort ist diese "meinungsmache" nicht nur erlaubt, sondern mitunter sogar unbedingt notwendig und somit vorbehaltlos geboten.

    ... solange der Kommentar in den "Öffentlichen" nicht die AfD "trifft" ... dann gibt es ob dieser Meinung Morddrohungen aus dem "Dunstkreis" deiner blaubraunen "Freunde":

    "Der WDR hat wegen einer Morddrohung gegen den Leiter der Redaktion Monitor, Georg Restle, Strafanzeige gestellt. Restle hatte am 11. Juli in einem Kommentar für die tagesthemen kritisch gegen die AfD Stellung bezogen.

    So bezeichnete der Journalist die Partei damals als "parlamentarischen Arm" der "Identitären Bewegung" - die AfD müsse als "rechtsextremistisch" eingestuft werden, forderte er...

    ... Der AfD-kritische Kommentar von Restle war bei der angegriffenen Partei auf massive Kritik gestoßen." Quelle: Tagesschau

    zur eigenen Urteilsbildung, der imho zutreffende und absolut auf den Punkt gebrachte Video-Kommentar von Restle:

    https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-566527.html

  • RE: Morddrohung gegen den Leiter der Redaktion Monitor wegen Kritik an AfD

    FreundvonLI, 23.07.2019 11:21, Antwort auf #27
    #28

    Also G. Restle ist schon einer der extremeren Hetzer gegen Konservative. Die Morddrohung ist zu verurteilen, aber neutral ist seine Berichterstattung sicherlich nicht.

  • RE: Morddrohung gegen den Leiter der Redaktion Monitor wegen Kritik an AfD

    Bergischer, 23.07.2019 14:17, Antwort auf #28
    #29

    Die Morddrohung ist zu verurteilen, aber ...

    es sind genau solche relativierenden Aussagen ("ja, aber .."), die auch ursächlich für den rapiden Anstieg der Gewaltbereitsschaft bzw. konkreten Gewaltanwendung (Mord Lübcke) - gerade von Rechtsaussen bzw. Rechtsextremen - ist.

    ... und nochmal: höchstwahrscheinlicher Auslöser für die Morddrohung war ein KOMMENTAR ! von Restle - eine MEINUNGSÄUSSERUNG, die wahrscheinlich sogar mehr als die Hälfte der Deutschen so "unterschreiben" würde - meine Person eingeschlossen! - muss ich jetzt um mein Leben fürchten ?!

    Edit aus aktuellem Anlass:

    "Im hessischen Wächtersbach wurde ein Eritreer angeschossen." (und lebensgefährlich verletzt)

    "... Hinter den Schüssen auf einen 26-jährigen Eritreer im südhessischen Wächtersbach steht nach Ansicht der Ermittler "ganz klar" ein rassistisches Motiv beim mutmaßlichen Täter... Der Eritreer sei - vermutlich nur aufgrund seiner Hautfarbe - zufällig ausgewählt worden..." Quelle: SPON

  • RE: AfD und Recht - BVerfG weist Klage wg. sächs. Liste aus formellen Gründen ab

    an-d, 24.07.2019 13:00, Antwort auf #29
    #30

    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD aus formellen Gründen abgewiesen. Hintergrund sind nicht zugelassene Kandidaten für die Landtagswahl in Sachsen. Nun entscheidet der sächsische Verfassungsgerichtshof.

    https://www.tagesschau.de/inland/afd-sachsen-klage-101.html

    Absehbar, weil die Vorinstanz noch nicht entschieden hat. Beispiel für politische Instrumentalisierung des Rechtsweges.

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