Folgendes Szenario: Bei der Wahl von Wimder-Schulumpf wird Walter gewählt und sie dann später an Stelle von Schneider Ammann. Wie wird dann ausbezahlt bzw. ist mit diesem Markt gemeint, welche Kandidierenden wieviele Stimmen bei der Besetzung des zweiten Bundesratessitzes erhalten oder unabhängig davon, wieviele Stimmen Widmer-Schlumpf in irgendeinem Wahlgang macht?
Die Abfolge der Bundesratswahlen richtet sich im Normalfall nach dem Anciennitätsprinzip. D.h. die Amtszeit der Bundesräte bestimmt die Reihenfolge der Wahlen. Bei einer Erneuerungswahl werden zudem in erster Linie jene Bundesräte berücksichtigt, die sich einer Wiederwahl stellen. Die Plätze nicht erneut kandidierender Bundesräte werden somit ganz zum Schluss gelistet, wiederum in Abhängigkeit von deren Amtsdauer.
Somit ist nicht nur die Abfolge bestimmt, die einzelnen Wahlgänge können auch bestimmten Personen eindeutig zugeordnet werden.
Wenn im vorliegenden Beispiel vom Wahlgang Widmer-Schlumpf die Rede ist, dann ist ausschliesslich jener Wahlgang gemeint, in dem Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zur Wiederwahl antritt. Allein dieses Ergebnis ist massgeblich für die Ausschüttung der Aktien.
Sollte Widmer-Schlumpf in diesem Wahlgang nicht gewählt werden und später für einen Platz kandidieren, der zur Zeit von einer anderen Person gehalten wird, so findet jenes Ergebnis auf der Börse keine Berücksichtigung.
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Sollte die Bundesversammlung ausnahmsweise und wider Erwarten vom Anciennitätsprinzip abweichen und im weiteren die einzelnen Wahlgänge nicht mehr eindeutig einer bestimmten Person im Bundesrat zugeordnet werden können, wird die Ausschüttung neu definiert werden müssen. Wir werden diesbezüglich am Montag mit unserem Schweizer Kooperationspartner konferieren.
In den nächsten Wochen und Monaten finden u.a. folgende Wahlen und Abstimmungen statt – zu allen Terminen werden (voraussichtlich) Märkte aufgesetzt:
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1. Halbjahr
2. Halbjahr
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