in Schweiz:

Wie viele Stimmen erhalten die Kandidierenden bei der Bundesratserneuerungswahl 2011? (1. Wahlgang Widmer-Schlumpf)

Teilnehmer: 97
Marktstart: 08.12.2011 20:00
Marktschluss: 14.12.2011 05:00
Top Trader: rolandm

Bundesratserneuerungswahl 2011 (1. Wahlgang Widmer-Schlumpf)

Dieser Markt ist inaktiv. Derzeit können keine Prognosen abgegeben werden.

Bundesratserneuerungswahlen 2011 (1. Wahlgang Widmer-Schlumpf)

Fragestellung des Marktes:
Wie viele Stimmen erhalten die Kandidierenden bei der Bundesratserneuerungswahl 2011? (1. Wahlgang Widmer-Schlumpf)

Aktien:
Gehandelt werden koennen folgende Aktien:

Marktstart:
08.12.2011 20:00

Marktschluss:
14.12.2011 05:00

Marktwert:
0,00

Tradingspanne:
0,01 - 246,00

Initiale Anzahl Credits:
127.000,00 Ex und zusätzlich

Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt.

Herausnahme von Aktien
Eine Aktie wird umgehend aus dem Markt genommen und mit 0 Ex ausgeschüettet, wenn ein Kandidat seinen Verzicht auf die Kandidatur erklärt oder aus rechtlichen bzw. gesundheitlichen Gründen ausscheiden muss.

Definition der Aktie «Andere Kandidierende»
Die Aktie "Andere Kandidierende" fasst folgende Stimmen zusammen:
1. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die nicht mit einer namentlichen Aktie im Markt vertreten sind.
2. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die ihren Rückzug erklärt haben und deswegen nicht (mehr) im Markt gelistet werden.
3. Stimmen, die für sogenannte "Vereinzelte" abgegeben werden.
4. Ungültige, Nein- und nicht abgegebene Stimmen sowie leere Stimmen und Enthaltungen, so dass in Summe immer 246 Stimmen berücksichtigt werden.

Verfahren beim Splitting der Aktie «Andere»
Beim Splitting der Aktie «Andere» wird der Handel jeweils für kurze Zeit ausgesetzt (ca. eine Minute). In der Zwischenzeit wird die neue Personenaktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der Aktie «Andere Personen» vorgenommen.
Dabei wird grundsätzlich wie folgt verfahren: Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings Anteile an der Aktie «Andere Personen» hält, bekommt zusätzlich dieselben Anteile an der neu in den Markt gebrachten Personenaktie.

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