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Wie viele Stimmen in Prozent erhält der Bundesbeschluss über die Forschung am Menschen?

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CH - Volksabstimmung am 07.03.2010 - II.

Dieser Markt ist inaktiv. Derzeit können keine Prognosen abgegeben werden.

Forschung am Menschen

Fragestellung des Marktes:
Wie viele Stimmen in Prozent erhält der Bundesbeschluss über die Forschung am Menschen?

Aktien:
Gehandelt werden können folgende Aktien:

Marktstart:
-

Marktschluss:
-

Marktwert:
0,00

Tradingspanne:
0,01 - 100,00

Startkapital beim Marktbeitritt:
100.000,00 Ex und zusätzlich

Fragestellung des Marktes
Wie viele Stimmen (in Prozent) erhält der Bundesbeschluss vom 25. September 2009 zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen bei der eidgenössischen Volksabstimmung am 07. März 2010?

Aktien
Gehandelt werden können die folgenden Aktien:

  • JA-Stimmen
  • NEIN-Stimmen

Marktstart
Montag, 22. Februar 2010

Marktende
Sonntag, 07. März 2010 - frühmorgens

Tradingspanne
0,01 - 100 Ex

Marktwert
100 Ex

Marktbedingungen und Besonderheiten
Jeder Teilnehmer erhält für alle Märkte dieses Handelsplatzes einmalig 100.000 Ex Cash.

Auszahlungsregel
Mit jeder Aktie, die ein Mitspieler zum Marktende in seinem Portfolio hält, erwirbt er das Recht auf eine Auszahlung in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses der Volksabstimmung.

Hintergrundinformationen

Die Vorlage im Detail
Aktuell liegt weder eine Zuständigkeit noch eine umfassende und einheitliche gesetzliche Regelung der Forschung am Menschen auf Bundesebene vor. Mit dem Entwurf eines neuen Artikels 118a der Bundesverfassung und mit dem Gesetzesentwurf über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz) soll der Bund eine ausdrückliche Zuständigkeit für das gesamte Gebiet der Forschung am Menschen im Gesundheitsbereich erhalten, das heisst unter Einbezug aller Fachbereiche, die sich mit Fragen der Gesundheit beschäftigen.

Primäres Ziel ist der Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung. Gleichzeitig gilt es auch, der Forschungsfreiheit, der Bedeutung der Forschung für die Gesundheit und die Gesellschaft sowie der Internationalität der Forschung Rechnung zu tragen. Dabei soll nicht nur die Forschung mit Personen geregelt werden, sondern auch beispielsweise die Forschung mit Materialien menschlicher Herkunft. Wesentliche Grundsätze für die Forschung am Menschen sind unter anderem:
• der informed consent, d.h. eine Einwilligung nach hinreichender Aufklärung
• kein Missverhältnis zwischen Risiko und Nutzen eines Forschungsprojekts
• Wissenschaftliche Aktualität und Qualität

Abstimmungsfrage
"Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 25. September 2009 zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen annehmen?"

Empfehlung an die Stimmberechtigten
Bundesrat und Parlament empfehlen, den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 114 zu 61 Stimmen bei 18 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat einstimmig und ohne Enthaltungen.

weitere Informationen
www.parlament.ch - incl. der Abstimmungsparolen der im Parlament vertretenen Parteien und von Verbänden
http://www.parlament.ch/d/wahlen-abstimmungen/volksabstimmungen/volksabstimmunge n-2010/abstimmung-2010-03-07/forschung/Seiten/default.aspx
Dossier der NZZ
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/eidgenoessische_abstimmung_vom_7_maerz_201 0_dossier_2.46638
Dossier des Schweizer Fernsehens
http://tagesschau.sf.tv/hintergrund/abstimmungen

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