 
  
  Dieser Markt ist inaktiv. Derzeit können keine Prognosen abgegeben werden.
Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler   beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des   tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt.
Erklärung zur Fragestellung des Marktes
Für die  Wahlbörse 2015 wurde der Wert «Parteistärke» als Erwartungswert für  die  Parteiaktien gewählt. Das Bundesamt für Statistik (BFS) definiert  die  Parteistärke wie folgt: Es ist der «Anteil Stimmen, die eine Partei  erhalten hat,  am Total aller abgegebenen gültigen Stimmen».
Für den Emissionspreis (Ausgabepreis) der Partei-Aktien beim Börsenstart wurde auf das offzielle Ergebnis (gesamtschweizerische Parteienstärke in Prozenten) der letzten Nationalratswahlen im Jahre 2011 zurückgegriffen.
Definition der Aktie «Andere»
Die Aktie «Andere»   umfasst alle Parteien, die auf dem Markt nicht mit einer eigenen,   namentlichen Aktie aufgeführt sind sowie alle weiteren Unabhängigen, die   für die Nationalratswahlen 2015 im Kanton kandidieren.
Aktiensplit / Aktienaufteilung 
Eine   Aktie (meistens die Aktie «Andere») kann während der Marktlaufzeit   gesplittet (aufgeteilt) werden, um weitere Aktien in den Markt zu   bringen. Also z.B. kandidierende Parteien, die noch nicht mit einer   eigenen Aktie im Markt vertreten sind.
Beim Splitting einer Aktie wird der Handel ganz kurz ausgesetzt. In dieser Zeit wird die neue Aktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der Ursprungsaktie vorgenommen. Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings Anteile an der ursprünglichen Aktie hält, bekommt zusätzlich dieselben Anteile an der neu in den Markt gebrachten Aktie.