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Auszahlungsregel
Die Parteienstärke in  Prozenten    bei den Grossratswahlen 2008 definieren für die Wahlbörse den Emissionspreis (Ausgabe- oder Startpreis) der  Partei-Aktien  beim   Börsenstart.
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim  Marktende in   seinem  Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen   Ergebnisses  dieser  Aktie nach der Wahl ausgezahlt.
Erklärung zur Fragestellung des Marktes
Für die Wahlbörse wurde der Wert «Parteistärke» als Erwartungswert  für    die Parteiaktien gewählt. Das Bundesamt für Statistik (BFS)  definiert    die Parteistärke als der «Anteil Stimmen, die eine Partei  erhalten  hat,   am Total aller abgegebenen gültigen Stimmen».
Aktiensplit / Aktienaufteilung 
Eine Aktie   (meistens die Aktie «Andere») kann während der Marktlaufzeit gesplittet   (aufgeteilt) werden, um weitere Aktien in den Markt zu bringen. Also   z.B. kandidierende Parteien, die noch nicht mit einer eigenen Aktie im   Markt vertreten sind.
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