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Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt.
Erklärung zur Fragestellung des Marktes
Für die Wahlbörse 2015 wurde der Wert «Parteistärke» als Erwartungswert für die Parteiaktien gewählt. Das Bundesamt für Statistik (BFS) definiert die Parteistärke wie folgt: Es ist der «Anteil Stimmen, die eine Partei erhalten hat, am Total aller abgegebenen gültigen Stimmen».
Für den Emissionspreis (Ausgabepreis) der Partei-Aktien beim Börsenstart wurde auf das offzielle Ergebnis (gesamtschweizerische Parteienstärke in Prozenten) der letzten Nationalratswahlen im Jahre 2011 zurückgegriffen.
Definition der Aktie «Andere»
Die Aktie «Andere» umfasst alle Parteien, die auf dem Markt nicht mit einer eigenen, namentlichen Aktie aufgeführt sind sowie alle weiteren Unabhängigen, die für die Nationalratswahlen 2015 im Kanton kandidieren.
Aktiensplit / Aktienaufteilung
Eine Aktie (meistens die Aktie «Andere») kann während der Marktlaufzeit gesplittet (aufgeteilt) werden, um weitere Aktien in den Markt zu bringen. Also z.B. kandidierende Parteien, die noch nicht mit einer eigenen Aktie im Markt vertreten sind.
Beim Splitting einer Aktie wird der Handel ganz kurz ausgesetzt. In dieser Zeit wird die neue Aktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der Ursprungsaktie vorgenommen. Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings Anteile an der ursprünglichen Aktie hält, bekommt zusätzlich dieselben Anteile an der neu in den Markt gebrachten Aktie.