Lieber Thomas,
ich fürchte, bei diesen bzö-mannen kommt man mit vernunft und nettigkeiten nicht weiter. Sie sind spezialisten im anpatzen und verleumden anderer (allein im sich auf mich beziehenden kurzen posting sind gleich mehrere beleidigungen versteckt), selbst aber in höchstem maße sensibel und angriffslustig.
Dazu passend leider auch die heutige verfassungsgerichtshofentscheidung bezüglich der kärntner ortstafeln:
Die zusatzschilder mit slowenischen ortsbezeichnungen sind verfassungswidrig. Haider-sprecher petzner reagierte darauf mit einer verbalen entgleisung: Korinek stehe für rechtlichen dreck. Der beschluss sei rechtswidrig.
Also ich hoffe, dass spö und grüne ihre ankündigung wahrmachen und eine ministeranklage gegen den kärntner landeshauptmann einbringen.
Den grünen werfe ich übrigens nicht nur vor, in der frage einer unterstützung einer spö-minderheitsregierung laufend ihre position geändert zu haben. Schlimmer noch war der umstand, dass man das bzö-wahlergebnis bzw. dessen antreten mit zwei verschiedenen listen nicht angefochten hat. Wäre diese laienspieltruppe aus dem parlament geflogen, hätten sich die grünen große verdienste um die politische kultur in diesem land erworben, was ich ihnen hoch angerechnet hätte.
> Schlimmer noch war der umstand, dass man das
> bzö-wahlergebnis bzw. dessen antreten mit zwei verschiedenen listen nicht
> angefochten hat.
Lieber Rom,
das kann man so nicht sagen. Es gab rechtlich keine echte Aussicht, dass man mit der Anfechtung durchkommt. Und wenn überhaupt, dann hätte das unumgänglich Neuwahlen bedeutet. Die Zulassung der Listengemeinschaft durch die Bundeswahlbehörde war ja rechtskräftig.
Das haben schließlich auch F, Martin, die Grünen und die KPÖ resp. deren Parteianwälte so gesehen. Nur deshalb hat niemand angefochten. Die Anfechtung war mediel aufgebauscht, aber keine reale Möglichkeit.
Im Übrigen geb ich Dir recht, für Ö wär's wohl besser, die sinnlose Z-Truppe, die nichts repräsentiert außer der eigenen Begehrlichkeit nach Posten und Pfründen, wäre nicht im Parlament. Aber so ist Politik halt.
hey :) da sind ja mal alle einer meinung (abgesehen von herrn haiderer...)
@quaoar
trotzdem, es ging um die geste... die grünen haben zu pragmatisch gedacht als sie ihre chancen ausrechneten und danach handelten.
diejenigen die es als geldverschwendung gesehen haben, haben sich durchgesetzt, aber ich verstehe beide argumente, den sowohl die gestik und PR hat etwas für sich wie auch der pragmatismus und die "spardemonstration"
im ürbigen: allen einen guten rutsch... ich hoffe es passiert nichts umwälzendes bin jetzt erstmal weg und überlasse euch die handelsplätze :)
> Also ich hoffe, dass spö und grüne ihre ankündigung wahrmachen und eine
> ministeranklage gegen den kärntner landeshauptmann einbringen.
Dafür sind sie leider nicht zuständig.
Ministeranklagen gegen den Kärntner Landeshauptmann können nur vom Kärntner Landtag (keine Mehrheit für Rot-Grün!) oder von der Bundesregierung (mit Einstimmigkeit!) beschlossen werden.
> Und die Konsequenz einer erfolgreichen Anfechtung
> wären jedenfalls Neuwahlen gewesen.
Woraus folgerst Du das?
Immherhin kann man den rechtlichen Fehler (sofern er denn besteht) leicht ohne Neuwahlen beheben, indem man einfach die Mandatsverteilung korrigiert.
Neuwahlen wären nur notwendig, wenn der fehlerhafte Akt Einfluß auf das Wahlverhalten gehabt hätte, was ich allerdings bezweifle. Hätten die Wähler wirklich signifikant anders gewählt, wenn die Bundesliste ohne Kärnten gegolten hätte?
> Immherhin kann man den rechtlichen Fehler (sofern er denn besteht) leicht
> ohne Neuwahlen beheben, indem man einfach die Mandatsverteilung korrigiert.
Lieber Seppi,
es tut mir leid, aber das kann man definitiv nicht. Man kann einen rechtlichen Fehler, der (möglicherweise) _vor_ der Wahl eingetreten ist (Genehmigung der leicht differenten Listenbezeichnungen durch die Wahlbehörde), nicht einfach "korrigieren", indem man _nach_ der Wahl nach anderen Regeln Mandate zuteilt, als sie eben _vor_ der Wahl festgelegt wurden.
Das wäre keine "Korrektur", sondern ein blanker Willkürakt. Es wäre geradezu eine Verhöhnung des Rechtsstaats (der Rechtssicherheit) und eine Verhöhnung der Demokratie (des fundamentalen Prinzips der fairen Wahlen).
Ich bin definitv kein Freund des BZÖ und fände es besser, sie wären nicht im Parlament. Aber sie haben ihre 7 Mandate eben nach den geltenden Regeln bekommen. Mit Recht und auch erfolgreich würden sie sich bei sämtlchen möglichen Institutionen (Europarat etc.) über einen solchen Willkürakt beschweren. Österreich würde überall verurteilt.
Und weil wir hier einstweilen doch nicht in einer "Bananenrepublik" (nichts gegen die Banane, eine köstlche Frucht!) sind, ist sowas in Ö eben nicht möglich.
Grund: Der Bescheid der Wahlbehörde (Genehmigung der differenten Listenbezeichnungen) ist _rechtskräftig_. Das heißt, sämtliche öst. staatl. Institutionen sind verpflichtet, sich daran zu halten (es nicht zu tun, wäre Amtsmissbracuh). Auf Basis dieses Bescheids ist die Mandatszuteilung vollkommen korrekt erfolgt + solange der Bescheid rechtskräftig ist, wird sich an der Mandatszuteilung nichts ändern.
Lediglich gegen die Mandatszuteilung Beschwerde einzulegen, wie Du vorschlägst, ist also völlig sinnlos. Es würde wieder auf Basis des rechtsräftigen Bescheids zugeteilt, mit dem nämlichen Ergebnis.
Verliert der Bescheid jedoch seine Rechtskraft, d.h. wird er vom VfGH aufgehoben (unwahrscheinlich, aber möglich), dann hat die Wahl offensichtlich unter gravierend rechtswidrigen Bedingungen stattgefunden. Daher muss sie unumgänglich wiederholt werden.
Und die gravierende Rechtswidrigkeit ist schon dadurch bewiesen, dass eben 7 Mandate wandern und anders zugetelit werden müssten. Was Schlimmeres kann ja kaum passieren.
Und dass diese Gesetzeslage so ist, ist auch gut, denn alles andere zerstört das Fundament der Demokratie. Was Du da im Kopf hast, wäre tatsächlich ein demokratischer Super-GAU.
Laut ständiger Rechtssprechung des VfGH sowie laut aktueller Gesetzeslage hat der VfGH die Wahl nur dann wiederholen zu lassen, wenn der rechtswidrige Akt Einfluß auf die Mandatsverteilung haben könnte. Es ist also abzuwägen, ob das BZÖ als zwei Listen auch 0 Mandate erhalten hätte, wenn sie die BWB gleich als zwei Listen betrachtet hätte.
Hätten in diesem Fall wirklich so viele Kärntner (oder so viele Nichtkärntner) mehr fpr BZÖ 1 oder 2 gestimmt, daß eine der beiden Gruppierungen Grundmandat oder 4%-Hürde erhalten hätte? Gibt es dafür Anhaltspunkte?
Falls nein, hätte der rechtswidrige Akt ja - sobald die Mandatsverteilung korrigiert wird - keinen Einfluß aufs Wahlergebnis.
Natürlich hätte das BZÖ in einem solchen Verfahren die Möglichkeit, für eine Gesamtaufhebung zu argumentieren. Vielleicht wäre es tatsächlich zu einer Gesamtaufhebung gekommen, aber darauf wetten würde ich nicht.