Typisch grün - mal wieder!

Beiträge 1 - 10 von 544
  • Typisch grün - mal wieder!

    gruener (Luddit), 10.05.2020 01:46
    #1

    es gibt zwei unschöne dinge von den grünen zu berichten. sozusagen auh ein klein vorgeschmack auf das, was uns erwarten könnte, wenn diese partei demnächst bundesweit mitregiert.

    1. der fall boris palmer

    hat der doch einmal mehr quergeschossen und soll zum parteiaustritt gedrängt werden.

    siehe u.a. https://www.welt.de/politik/deutschland/article207849245/Boris-Palmer-Gruene-for dern-Parteiaustritt-Tuebinger-OB-denkt-gar-nicht-daran.html

    ich verrate sicher nichts neues, wenn ich festhalte, dass ich den typ im wahrsten sinne zum kotzen finde. aber: eine partei muss notfalls auch den aushalten, so wie die spd den sarrazin.

    es sprciht alles anderes als für die grünen, dass sie querdenker offenbar beseitigen wollen.

    sollte es eine petition oder dergleichen geben, die palmer in den grünen halten möchte .. ich unterstütze diese.

    ******

    2. der fall sven giegold

    der grüne eu-parlamentarier ist schwer empört über das hochste deutsche gericht. so sehr empört, dass er einen verzweifelten brief an ursula von der leyen geschrieben, sich mal so richtig ausgekotzt, nebenbei sein wahres ich bloß gelegt und diese aufgefordert hat, ein vertragsverletzungsverfahren gegen deutschland einzuleiten.

    Giegold hatte die EU-Kommission deshalb aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

    https://www.fr.de/politik/ezb-urteil-von-leyen-prueft-verfahren-gegen-deutschlan d-zr-13756921.html

    das wiederum mus man sich wirklich auf der zunge zergehen lassen.

    es ist nichts neues, dass ich von diesem staate nicht sonderlich viel halte - aber: es gibt eine unabhängige justiz in deutschland und deren oberste - wie auch bindende - institution ist das bundesverfassungsgericht. nicht immer müssen einem die urteile des BVerfG schmecken, sie sind jedoch zu akzeptieren! punkt! aus!

    wer aufgrund eines urteils des BVerfG, das ihm nicht gefällt, meint zu maßnahmen greifen zu müssen, die eindeutig gegen diesen staat gerichtet sind, ist nicht weniger als ein verfassungsfeind. und wenn er in amt und würden ist, zudem ein putschist. - ach, endlich darf ich das auch einmal unverblümt schreiben: er bewegt sich nicht länger auf dem boden des grundgesetzes! deren oberster hüter immer noch das bundesverfassungsgericht ist.

    aber, wetten dass kein grüner auf die idee kommt, gegen giegold deswegen ein parteiausschlussverfahren anzustreben...

    ... aber wir können ja einmal eurieren, ob es nicht sinn machen könnte, das npd-verbotsverfahren um eine partei zu erweitern. der "arsch", um brecht anzuführen, aus dem beide parteiein resp. in einem fall eher ein wichtiger vorläufer einst gekrochen sind, ist eh derselbe.

    und wer sich sein abendbrot partout noch einmal ansehen will, der liest den giegold'schen sermon im original:

    https://sven-giegold.de/brief-an-uvdl-zum-bverfg-urteil/

    https://wolke.netzbegruenung.de/s/b8gNss2okKygCAb#pdfviewer

    ach ja, verschätzter sven: du weißt es, ich weiß es - unter freisler wäre das nicht vorgekommen!

    *********

    *********

    ich dokumentiere den brief hier incl. einleitung - wer weiß, wie lange der noch online steht...

    die von der letzten flugreise mitgenommene tüte für das erbrochene ist in greifbarer nähe? dann kann es ja losgehen:

    Anlässlich des Europatages mit dem 70. Jahrestag der Schuman-Erklärung habe ich mich mit einem Brief an die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt. In den letzten elf Jahren habe ich die Währungsunion und die Finanzmarktpolitik der EU mitgestaltet. Für die Schaffung der gemeinsamen Bankenaufsicht in der EZB war ich als Berichterstatter im Europaparlament beteiligt. Und gerade als deutscher Europaabgeordneter mit dem Schwerpunkt Wirtschaft und Währung hat mich die PSPP-Entscheidung in den letzten Tagen keine Ruhe gelassen. Ihr und sie finden meinen Brief unten.

    ———————

    Düsseldorf/Brüssel, den 9. Mai 2020

    Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin von der Leyen,

    vor 70 Jahren legten Visionäre die Grundlagen unserer europäischen Rechtsgemeinschaft. Heute ist genau diese Rechtsgemeinschaft bedroht durch die jüngste Eskalation eines seit vielen Jahren schwelenden Streits zwischen dem deutschen Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof. Die europäische Währungsunion als Gegenstand dieses Streits um die Rechtsgemeinschaft kommt angesichts der Vertiefung der Spaltungen in der Eurozone durch die Coronakrise zur Unzeit.

    Das BVerfG nötigt die Deutsche Bundesbank sowie Bundesregierung und Bundestag in einen Konflikt mit der EZB. Das Bundesverfassungsgericht weist zwar zahlreiche Klagegegenstände zurück und gibt daher durchaus Raum für die Fortsetzung von Anleihekäufen durch das Eurosystem. Das Gericht fordert aber eine genauere Darlegung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung. Angegriffen wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber nicht die Unabhängigkeit der Zentralbanken an sich. Gerade die politische Unabhängigkeit der EZB und der nationalen Zentralbanken sowie die weltweit wohl einzigartige Machtfülle der EZB liefert gute Gründe für die Legitimität und Notwendigkeit richterlicher Kontrolle. Die Urteilsbegründungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts zeigen durchaus auf, welche Debatten im Europaparlament im Rahmen des geldpolitischen Dialogs hätten – freilich als europäische Debatten – tiefer geführt werden müssen.

    Nun bieten die Karlsruher Richter dem EZB-Rat zwar die Möglichkeit mit einem neuen, genauer begründeten Beschluss, einen Ausstieg der Bundesbank aus dem PSPP zu vermeiden. Damit würde die EZB dem Richterspruch eines nationalen Gerichtshofs nachkommen, dem es gar nicht unterliegt. Auf diese Weise könnte die EZB die Karlsruher Forderungen “abtropfen” lassen. Doch wäre damit höchstens kurzfristig etwas gewonnen, denn der Konflikt zu den ökonomisch noch wichtigeren Anleihekäufen im Rahmen von PEPP ist im Urteil bereits angelegt. De jure gilt das PSPP-Urteil zwar ausdrücklich nicht für PEPP. Es steht jedoch zu befürchten, dass sich die Bundesbank wie auch Bundesregierung und Bundestag nun in der Pflicht sehen, mindestens gegen die derzeitige Ausgestaltung von PEPP vorzugehen. Daher ist das Karlsruher Urteil in seinen Auswirkungen zu ernst, um es erstmal zu ignorieren.

    Doch die Bedeutung der Entscheidung für die Rechtsgemeinschaft ist grundlegender als für die Währungsunion. Wir leben in Zeiten von vielen Anzeichen für Renationalisierung, Angriffen auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in mehreren EU-Mitgliedsländern und mangelndem europäischen Zusammenhalt in der Krise. In diesen Zeiten wirkt die Entscheidung wie eine Einladung auch an andere nationale Höchstgerichte, europäische Entscheidungen als “ultra vires” zu erklären und die letztinstanzliche Auslegung von Europarecht durch den Europäischen Gerichtshof somit zu umgehen.

    Der Bau des europäischen Hauses hat schon viele Krisensituationen überstanden durch eine Mischung aus Klarheit in den europapolitischen Zielen und Pragmatismus im Vorgehen. Daher wäre es auch hier ein Fehler, wenn alle europäischen Institutionen nun die vom Bundesverfassungsgericht im PSPP-Urteil angelegten Zündschnüre entzündeten. Letztlich muss auch dieser europäische Konflikt durch einen gesichtswahrenden Kompromiss gelöst werden. Dabei ist der Raum für Pragmatismus im Bereich der Währungsunion größer als für die Rechtsgemeinschaft. Ein sich aufschaukelnder Konflikt um die Anleihekäufe zwischen Bundesbank und EZB würde der Stabilität der Währungsunion eben nicht helfen. Dagegen müssen sich alle EU-Institutionen nun eindeutig hinter den Europäischen Gerichtshof stellen. Der Rat der Mitgliedsländer und das Europaparlament sind gefordert zügig entsprechende Erklärungen zu verabschieden. Doch als Hüterin der Verträge ist zuerst die Europäische Kommission gefordert. Sie muss aufgrund des Urteils ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten. Das Ziel der Feststellung einer Vertragsverletzung erzwingt dabei nicht noch weitergehenden Sanktionen anzustreben. Wer A sagt muss angesichts der Unabhängigkeit von Gerichten nicht B sagen. Doch die EU-Kommission darf keinen Zweifel daran lassen, auf welcher Seite sie steht. Diese Klarheit der Hüterin der Verträge gäbe auch dringend benötigten Raum für pragmatische Lösungen im Eurosystem. Denn angesichts der fehlenden gemeinsamen Fiskalpolitik brauchen wir für die Stabilität unserer Währung die gemeinsame Geldpolitik nötiger denn je. Gleichzeitig ist das richterliche Urteil in Zeiten höherer Verschuldung im Zuge der Coronakrise ein Weckruf, die politischen Anstrengungen für eine tiefere gemeinsame Finanz- und Steuerpolitik zu verstärken. Die kommenden Ratspräsidentschaften Deutschlands und Frankreichs bieten hierzu eine günstige Gelegenheit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Sven Giegold,

    Obmann der Grünen/EFA im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europaparlaments

  • RE: Typisch gelb - mal wieder!

    SeppH (!), 10.05.2020 14:32, Antwort auf #1
    #2
  • RE: Typisch gelb - mal wieder!

    Eckhart, 10.05.2020 21:57, Antwort auf #2
    #3

    Auch Tommy K. wird aus seiner Partei gedrängt, aus der FDP. Die Blockparteien operieren im Gleichschritt.

    https://m.focus.de/politik/deutschland/streit-um-oeffentlichen-auftritt-ohne-mas ke-oder-abstand-kemmerich-laeuft-bei-corona-protest-mit-kritik-von-lindner_id_1 1 974615.html

    Ja, die FDP BW mit Chef Micheal Theurer fordert Palmer zum Eintritt in die FDP auf, denn im Gegensatz zu den Grünen gelte bei Ihnen Meinungsfreiheit. Am gleichen Tag(!!!) forder verschiedene FDP Funktionsträger und Teile des Bundesvorstandes einen Parteiausschluss von Kemmerich, weil der mit seiner Meinung zu weit neben dem Parteimainstream liege.
    Und die FDP würde sicher nicht glücklich mit Palmer. Der will (und in Tübingen als OB macht er es auch) Autos Parkplätze wegnehmen, zugunsten von Bus- und Radspuren. Zwingt alle Häuslesneubauer zu PV-Anlagen. Und Leute die ihr innerstädtisches Grundstück brach liegen lassen, werden mit Brief und Strafsteuer dazu aufgefordert die Grundstücke zu bebauen oder weiterzuverkaufen. Alles FDP-Meinungsspektrum? Die würden schwer abkotzen. Und Lidner hat auch schon klargestellt: Er will den Palmer nicht in der Partei. So weit gehe Meinungsfreiheit in der FDP doch nicht. Hahaha

  • EuGH

    Eckhart, 10.05.2020 22:01, Antwort auf #1
    #4

    Es ist natürlich ein schweres Problem, wenn Deutschland bzw. das BVerG die Autorität des EuGH in Frage stellt und die europäische Rechtslage einfach kassiert.
    In Zukunft kann jetzt jedes EU-Land EuGH Urteile akzeptieren, oder auch nicht. Ganz nach gutdünken und sich auf Deutschland berufen.
    Deutschland hatte seinerzeit auch als erstes die Maastrichtkriterien gekippt und offiziell ausgesetzt. Seitdem sind sie das Papier nicht mehr wert, auf dem sie standen. Eine nette diskussionsgrundlage, aber im Zweifel kann man sich halt auf Deutschland berufen, wenn man meint, die Kriterien seien gerade mal nicht anzuwenden.

  • RE: EuGH

    SeppH (!), 10.05.2020 22:26, Antwort auf #4
    #5

    Es geht darum, dass die EZB Staatenfinanzierung durchführt durch den Kauf von Staatsanleihen in dem Ausmaß, wie es derzeit geschieht. Das war nie so vorgesehen. Es wäre die Aufgabe des EuGH, diese Praxis zu unterbinden, und dieser Aufgabe kommt das Gericht nicht nach. Das Bundesverfassungsgericht ist eben kein untergeordnetes Gericht, sondern hat, wenn es hart auf hart kommt, in Deutschland die judikative Kompetenz. Wenn die EU-Organe das untergraben wollen, könnte sich einen Boomerangeffekt geben. Man hat es beim UK gesehen.

  • RE: EuGH

    gruener (Luddit), 11.05.2020 01:39, Antwort auf #5
    #6

    mir ist an der stelle egal, welche möglichen - theoretischen wie praktischen - auswirkungen das BVerfG-urteil auf andere länder innerhalb der eu haben könnte. trotz eu-mitgliedschaft gilt in deutschland weiterhin das grundgesetz. es ist die - und zudem die einzige - verfassung dieses landes, die weiterhin oberstes gesetz ist. egal, was in irgendeinem kontrakt zur eu geschrieben steht. im zweifel gilt (für deutsche staatsbürger und in deutschland lebende menschen) das grundgesetz. es wäre die aufgabe der bundesregierung resp. des bundestages gewesen, das grundgesetz ggf. entsprechend anzupassen. das ist aber offenbar nicht geschehen. warum auch immer?

    wenn nun eine überstaatliche institution meint, sich über diese verfassung zu stellen, dann ist diese institution - hier: die eu - im schlimmsten falle nicht mit dem grundgesetz vereinbar. daraus folgern zwei möglichkeiten: eine änderung des grundgesetzes oder eben notfalls der eu-austritt deutschlands. ersteres hätte jedoch den fahlen beigeschmack resp. die außenwirkung, dass die politischen parteien und die mehrheit der gewählten volksvertreter möglicherweise auch gewillt wären, das grundgesetz insgesamt abzuschaffen, wenn die eu dieses wünscht. selbiges wäre die logische endkonsequenz aus der offenbar sowohl von giegold als auch von von der leyen geteilten festhaltung, dass der EUGH immer das letzte wort hat bzw. haben muss und kein gericht eines eu-mitgliedslandes diesem widersprechen darf.

    ich bitte um nachsicht, wenn nun erneut ein historischer vergleich folgt: ich sehe an der stelle leider einige fatale parallelen zu anfang der 40er jahre des letzten jahrhunderts, nur dass die oberste führungsmissgestalt des gros des besetzten europas damals nicht auf den vornamen ursula hörte, sondern auf adolf. (das ist kein inhaltlicher vergleich!)

    von der eu hätte ich - als die demokratische institution, als die sie sich nur allzu gerne ausgibt - erwartet, dass sie angesichts des BVerfG-urteils nicht etwa "die einleitung eines vertragsverletzungsverfahren" gegen deutschland prüft, sondern überlegt, was man falsch gemacht haben könnte, dass es überhaupt zu so einem urteil kommen konnte. (ich erlaube mir anzumerken, dass von der leyen viele jahre bundesministerin gewesen ist) so wie ich von der eu insgesmt eine gewisse inkehr erwartet hätte, nachdem die briten ihr "nein zur eu" ausgesprochen hatten. es zeugt von einer schier grenzenlosen arroganz und überheblichkeit, dass nichts dergleichen auch nur in ansätzen erfolgt ist und man stattdessen weiterhin "business as usual" betreibt. wie sehr geht denen in brüssel eigentlich schon der eigene arsch auf grundeis?

    *************

    *************

    Es ist natürlich ein schweres Problem, wenn Deutschland bzw. das BVerG die Autorität des EuGH in Frage stellt und die europäische Rechtslage einfach kassiert.
    In Zukunft kann jetzt jedes EU-Land EuGH Urteile akzeptieren, oder auch nicht. Ganz nach gutdünken und sich auf Deutschland berufen.

    der letzte (ab)satz ist falsch. und an den haaren herbei gezogen. er fällt für mich unter typische panikmache und dem versuch, vom eigenen versagen möglichst lautstark abzulenken.

    das BVerfG hat schwerwiegende verfassungsrechtliche bedenken in seinem urteil angeführt. diese bedenken liegen jedoch nicht allein ursächlich beim EUGH, sondern eben auch bei klaren versäumnissen der deutschen politik.

    sollten sich nun andere eu-staaten auf dieses urteil berufen, müssten sie ebenfalls nachweisen, dass bestimmte eu-maßnahmen gegen die jeweilige eigene verfassung verstoßen. das wiederum hat überhaupt nichts mit "gutdünken" oder beliebigkeit gemein. dieses ist vielmehr eine üble mär, die uns u.a. einige grüne politiker grade versuchen aufzutischen.

    und falls du wider erwarten recht haben solltest mit deiner vermutung: hierbei handelt es sich dann um versäumnisse von parteien und politikern, die ausnahmslos zu den befürwortern der eu zählen. dazu gehören auch die grünen, die  über diverse jahre bundesweit an der regierung beteiligt gewesen sind und heutzutage massiven einfluss auf die bundesregierung nehmen können durch ihre beteiligung an vielen landesregierungen.

    das "schwere problem" ist also hausgemacht, von cdu-csu-spd-fdp und grünen. und umso lauter ist gleichsam das empörende geschrei - ich korrigiere... das pseudo-empörende geschrei - derer, die entscheidendes versäumt haben. ich erlaube mir anzuführen, dass die pro-eu-parteien im bundestag über eine sehr deutliche zweidrittelmehrheit verfügen, die entsprechende änderungen im grundgesetz längst und vermutlich problemlos ermöglicht hatte.

  • RE: EuGH

    drui (MdPB), 11.05.2020 09:30, Antwort auf #6
    #7

    mir ist an der stelle egal, welche möglichen - theoretischen wie praktischen - auswirkungen das BVerfG-urteil auf andere länder innerhalb der eu haben könnte.

    Sollte es aber nicht. Es geht nicht nur um Scheindemokratien wie Ungarn und Polen, es geht darum, dass das BVG es nie überwunden hat, dass Deutschland seine Währung und die Zentralbankmacht aufgegeben hat. Was steht im GG?

    Art. 88: Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.

    Mit welchen Argumenten fühlt sich das BVG durch diesen Satz berufen, in die Zentralbankpolitik der EZB einzugreifen und damit ev. verschiedene Staaten in die Staatspleite zu reiten?

    Es geht hier nicht um das Grundgesetz, sondern um den Streit zweier Gerichte (und anderer Player) um Zuständigkeiten. Kein Richter des BVG und kein Richter des EuGH wurde gewählt, keiner ist de facto demokratisch legitimiert. Aber die Mehrheit der BVG-Richter fühlt sich - wohl weil sie allesamt aus den rechten Flügeln der Groko bestimmt wurden, ohne die wird niemand Bundesverfassungsrichter - berufen, jegliche Unterstützung und Solidarität mit den ärmeren EU-Staaten zu torpedieren. Denn was sind die Anleihekäufe? Nichts anderes als die Folge der Weigerung reicher Staaten wie Deutschland, Holland etc., Eurobonds (oder jetzt spezifische Eurobonds/ Coronabonds) aufzulegen, nur eben zu höheren Zinsen, d.h. die EZB (und anteilig Deutschland) verdient daran und Italien/ Spanien/ Griechenland etc. zahlen drauf.

    trotz eu-mitgliedschaft gilt in deutschland weiterhin das grundgesetz. es ist die - und zudem die einzige - verfassung dieses landes, die weiterhin oberstes gesetz ist.

    Ergänzt durch europäische Verträge, die den Frieden in Europa sichern. Wie kannst Du das ausblenden? Was wäre nach dem 2.WK aus Deutschland geworden ohne die Westeinbindung bzw. die Integration in die UNO, Europarat, EG, KSZE?

    egal, was in irgendeinem kontrakt zur eu geschrieben steht. im zweifel gilt (für deutsche staatsbürger und in deutschland lebende menschen) das grundgesetz. es wäre die aufgabe der bundesregierung resp. des bundestages gewesen, das grundgesetz ggf. entsprechend anzupassen. das ist aber offenbar nicht geschehen. warum auch immer?

    Doch, ist es, durch den Satz: "Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet." Die Preisstabilität ist ein Fetisch der Konservativen, aber bei allen Zentralbanken eben nur eines von vier Zielen (Wachstum/Wohlstand, Beschäftigung, Wechselkurs). Es bringt nichts, wenn der Euro superhart ist, aber einige der Teilnehmerstaaten pleite und in tiefer Rezession (zumal wir in Euopa schon lange keine nennenswerte Inflation mehr gesehen haben). Deswegen gibt es auch die EZB und keine deutsche Richter-Diktatur über Europa. Kein Satz im GG berechtigt Deutschland dazu, deswegen ist das Urteil des BFG ja so seltsam, eine klare Kompetenzüberschreitung größenwahnsinniger Richter, die sich absolut nicht am GG orientieren.

    wenn nun eine überstaatliche institution meint, sich über diese verfassung zu stellen, dann ist diese institution - hier: die eu - im schlimmsten falle nicht mit dem grundgesetz vereinbar. daraus folgern zwei möglichkeiten: eine änderung des grundgesetzes oder eben notfalls der eu-austritt deutschlands.

    Warum sollten ungewählte Richter einen Staat dazu zwingen, wenn im GG nichts steht, was sie zur Übernahme europäischer Zentralbankpolitik berechtigt?

    ersteres hätte jedoch den fahlen beigeschmack resp. die außenwirkung, dass die politischen parteien und die mehrheit der gewählten volksvertreter möglicherweise auch gewillt wären, das grundgesetz insgesamt abzuschaffen, wenn die eu dieses wünscht.

    Aha, wenn also gewählte, demokratisch legitimierte Abgeordnete des Bundestages mit Zwei-Drittelmehrheit, sowie der Bundesrat mit einfacher Mehrheit, das GG ändern, ist das aus Deiner Sicht undemokratischer als das Diktat ungewählter Richter, die einen Satz überinterpretieren? Meine Demokratieauffassung ist da anders. Und mein Verständnis von Solidarität auch.

  • RE: EuGH, unerträgliche Argumentation

    SeppH (!), 11.05.2020 12:29, Antwort auf #7
    #8
    Art. 88: Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.

    Genau, das GG legitimiert die Aufgabenübertragung zur Sicherung der Preisstabilität, aber die aktuellen Anleihenkäufe und insbesondere die Eurobonds gehen weit darüber hinaus.

    Es ist unerträglich, wie du und andere Deutschlandabschaffer bewusst daran mitarbeiten wollen, Deutschland wirtschaftlich zu schwächen, denn nichts anderes bedeutet die aktuelle Politik der EZB. Wir tragen ein erhöhtes finanzielles Risiko, weil die Südländer ineffizient wirtschaften bzw. ihre Millionäre nicht ausreichend zur Kasse bitten. Ich hoffe, dass sich das BVG auch längerfristig an deutschen Interessen orientiert.

  • Stichwort Preisstablität

    drui (MdPB), 11.05.2020 15:59, Antwort auf #7
    #9

    Inflation in Deutschland:

  • Vernünftige Grüne

    SeppH (!), 11.05.2020 22:07, Antwort auf #9
    #10

    Es gibt sie doch noch:

    https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gegen-parteifuehrung-gruenenpolitiker -unterstuetzen-palmer-16765292.html

    Ich bin gespannt, ob die klare Positionierung gerade auch von Bobby Habeck selbigem noch auf die Nase fallen wird.

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