Dieser Markt ist inaktiv. Derzeit können keine Prognosen abgegeben werden.
Auszahlungsregel
Die Parteienstärke in Prozenten bei den Nationalratswahlen 2007 definieren für die SRG-Wahlbörse 2011 den Emissionspreis (Ausgabe- oder Startpreis) der Partei-Aktien beim Börsenstart.
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt.
Erklärung zur Fragestellung des Marktes
Für die SRG-Wahlbörse 2011 wurde der Wert «Parteistärke» als Erwartungswert für die Parteiaktien gewählt. Das Bundesamt für Statistik (BFS) definiert die Parteistärke als der «Anteil Stimmen, die eine Partei erhalten hat, am Total aller abgegebenen gültigen Stimmen».
Definition der Aktie «Andere»
Die Aktie «Andere» umfasst alle Kleinstparteien, die auf dem Markt nicht mit einer eigenen, namentlichen Aktie aufgeführt sind sowie alle weiteren Unabhängigen, die für die Nationalratswahlen 2011 im Kanton Zürich kandidieren:
- Anti PowerPoint Partei
- Tierpartei Schweiz (TPS)
- Subitas (Schweiz)
- Schweizerische Narrenpartei - Die wenigstens Ehrlichen
- Konfessionslose.ch - Liste für die Trennung von Staat und Kirche
- Christlich-soziale Partei, CSP
- parteifrei.ch
Definition der «Differenz-Aktie»
Die Aktie «Differenz» stellt die Differenz dar zwischen der Summe aller Aktien im Markt und dem Marktwert (Gesamtwert des jeweiligen Marktes, hier 20).
Auf einem Prognosemarkt benötigen Märkte einen fixen Gesamtwert, um Aktienbündel kaufen und verkaufen zu können. Daher braucht es auf Märkten, deren Wert willkürlich bestimmt worden ist, eine zusätzliche (künstliche) Aktie - die «Differenz-Aktie».
Um eine gute Schätzung zu erhalten, wird der Marktwert der Aktien der kleinen Parteien für den Nationalrat Kanton Zürich zusammen statt mit normalerweise 100 (= 100 %) willkürlich auf 20 (= 20 %) begrenzt. Es wird also angenommen, dass die kleinen Parteien insgesamt nicht mehr als 20 % der Stimmen bekommen werden. Weil aber das genaue Ergebnis dieser Kleinparteien vor der Wahl nicht bekannt ist, wird die künstliche Aktie «Differenz» in den Parteienmarkt gebracht. Mit dieser Aktie kann gehandelt werden und es ist auch ein Bündelkauf oder Bündelverkauf möglich.
Aktiensplit / Aktienaufteilung
Eine Aktie (meistens die Aktie «Andere») kann während der Marktlaufzeit gesplittet (aufgeteilt) werden, um weitere Aktien in den Markt zu bringen. Also z.B. kandidierende Parteien, die noch nicht mit einer eigenen Aktie im Markt vertreten sind.
Links
Website Wahlen im Kanton Zürich [zh.ch]
Kandidaten und Listen [zh.ch]