Dieser Markt ist inaktiv. Derzeit können keine Prognosen abgegeben werden.
Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt.
Erklärung zur Fragestellung des Marktes
Für die Wahlbörse 2015 wurde der Wert «Parteistärke» als Erwartungswert für die Parteiaktien gewählt. Das Bundesamt für Statistik (BFS) definiert die Parteistärke wie folgt: Es ist der «Anteil Stimmen, die eine Partei erhalten hat, am Total aller abgegebenen gültigen Stimmen».
Für den Emissionspreis (Ausgabepreis) der Partei-Aktien beim Börsenstart wurde auf das offzielle Ergebnis (gesamtschweizerische Parteienstärke in Prozenten) der letzten Nationalratswahlen im Jahre 2011 zurückgegriffen.
Aktien der Kleinparteien
Für die Bildung der Parteiaktien wurden jene kleinen Parteien im Nationalrat übernommen, deren Parteistärke bei der Nationalratswahl 2011 mehr als 2 % betrug, und die aktuell mit mindestens zwei gewählten Personen im Nationalrat vertreten sind. Es sind dies:
- Grüne Partei der Schweiz (Grüne)
- Bürgerlich Demokratische Partei (BDP)
- Grünliberale Partei (GLP)
- Evangelische Volkspartei (EVP))
Zusätzlich für diesen Teilmarkt die Aktie «Differenz» - Differenz zum Marktwert 30.
Definition der «Differenz-Aktie»
Die Aktie «Differenz» stellt die Differenz dar zwischen der Summe aller Aktien im Markt und dem Marktwert (Gesamtwert des jeweiligen Marktes). Auf einem Prognosemarkt benötigen Märkte einen fixen Gesamtwert, um Aktienbündel kaufen und verkaufen zu können. Daher braucht es auf Märkten, deren Wert willkürlich bestimmt worden ist, eine zusätzliche (künstliche) Aktie - die «Differenz-Aktie».
Um eine gute Schätzung zu erhalten, wird der Marktwert der Aktien der kleinen Parteien zusammen statt mit normalerweise 100 (= 100 %) willkürlich auf z.B. 30 (= 30 %) begrenzt. Es wird also angenommen, dass die kleinen Parteien insgesamt nicht mehr als 30 % der Stimmen bekommen werden. Weil aber das genaue Ergebnis dieser Kleinparteien vor der Wahl nicht bekannt ist, wird die künstliche Aktie «Differenz» in den Parteienmarkt gebracht. Mit dieser Aktie kann gehandelt werden und es ist auch ein Bündelkauf oder Bündelverkauf möglich.