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Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt. Massgeblich für die Bewertung der Aktien ist das Ergebnis des 2. Wahlganges am 13.11.2011.
Marktwert
Weil im Kanton Thurgau noch ein Ständeräte zu wählen ist, hat der Ständeratsmarkt einen Marktwert von 100 Ex.
Wahlverfahren 2. Wahlgang (Ballotage)
Die Wahlen in den Ständerat folgen kantonalem Recht und im Mehrheitswahlverfahren (Majorz). für den zweiten Wahlang genügt das relative Mehr.
Für diesen Markt gibt es kein neues Startkapital (Cash). Alle Teilnehmer/innen spielten mit ihrem aktuellen Cash des ersten Marktes weiter. Das Ranking wird nicht auf Null gesetzt, sondern fortgeführt.
Kandidierende (Aktien) - 2. Wahlgang
- Brigitte Häberli-Koller, CVP
- Max Vögeli, FDP
- Andere Kandidierende
Definition der Aktie "Andere Kandidierende" - 2. Wahlgang
Die Aktie "Andere Kandidierende" fasst folgende Stimmen zusammen:
1. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die nicht mit einer namentlichen Aktie im Markt vertreten sind.
2. Stimmen, die für Kandidierende abgegeben werden, die ihren Rückzug erklärt haben und deswegen nicht (mehr) im Markt gelistet werden.
3. Stimmen, die für sogenannte "Vereinzelte" abgegeben werden. (In einigen Kantonen kann jede Person auf den Stimmzettel geschrieben werden, die im Kanton wohnhaft ist.)