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Auszahlungsregel
Die Parteienstärke in Prozenten bei den Grossratswahlen 2008 definieren für die Wahlbörse den Emissionspreis (Ausgabe- oder Startpreis) der Partei-Aktien beim Börsenstart.
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie nach der Wahl ausgezahlt.
Erklärung zur Fragestellung des Marktes
Für die Wahlbörse wurde der Wert «Parteistärke» als Erwartungswert für die Parteiaktien gewählt. Das Bundesamt für Statistik (BFS) definiert die Parteistärke als der «Anteil Stimmen, die eine Partei erhalten hat, am Total aller abgegebenen gültigen Stimmen».
Aktiensplit / Aktienaufteilung
Eine Aktie (meistens die Aktie «Andere») kann während der Marktlaufzeit gesplittet (aufgeteilt) werden, um weitere Aktien in den Markt zu bringen. Also z.B. kandidierende Parteien, die noch nicht mit einer eigenen Aktie im Markt vertreten sind.
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