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Aktien
Beim Marktstart können die folgenden Personenaktien gehandelt werden (Reihenfolge gemäss Amtsdauer):
- Doris Leuthard, CVP
- Ueli Maurer, SVP
- Didier Burkhalter, FDP
- Simonetta Sommaruga, SP
- Johann Schneider-Ammann, FDP
- Alain Bersét, SP
sowie je Kandidat/in eine Aktie "Gegenstimmen"
Auszahlungsregel
Jede Aktie, die ein Mitspieler beim Marktende in seinem Portfolio hält, wird in der Höhe des tatsächlichen Ergebnisses dieser Aktie in der Bundesversammlung ausgezahlt. Massgeblich für die Bewertung der Aktien ist ausschliesslich das Ergebnis des letzten und für die (Wieder-)Wahl eines Bundesrates entscheidenden Wahlganges in der Bundesversammlung.
Ausnahmeregeln
Massgeblich für die Auszahlung der Aktien ist primär das Ergebnis der Wahl am 09.12.2015, unabhängig davon, ob der zur Wiederwahl stehende Bundesrat im letzten Wahlgang gewählt wird oder nicht. Die Ausschüttung wird rasch vorgenommen, sofern nicht ein oder mehrere Gewählte die «Annahme der Wahl» aufschieben oder Bedenkzeit verlangen. Im Falle einer Vertagung der Wahl wird die Ausschüttung des Marktes bis zur Entscheidung darüber ausgesetzt und der Markt unter Umständen wieder geöffnet. Sollten innerhalb der Zeitspanne zwischen Erstwahl und vertagter Wahl wider Erwarten ein oder mehrere bereits gewählte Bundesräte aus dem Amt scheiden, findet dies bei der Ausschüttung der Aktien keine Berücksichtigung.
Marktwert
Der Markt bildet insgesamt 6 Wahlen zum Bundesrat in der Bundesversammlung ab. Die Bundesversammlung setzt sich aus den 200 Mitgliedern des Nationalrats und den 46 Mitgliedern des Ständerats zusammen. Pro Wahl bzw. Wahlgang können somit in Summe maximal 246 Stimmen abgegeben werden. Der Marktwert beträgt entsprechend 6 x 246 = 1476.
Wahlverfahren
Die Bundesräte werden von der Bundesversammlung einzeln gewählt. Und zwar nach Dauer der Mitgliedschaft im Bundesrat, beginnend mit dem dienstältesten Bundesrat, der zur Wiederwahl steht
Definition der Aktie «Gegenstimmen»
Die Aktie "Gegenstimmen" fasst folgende Stimmen zusammen:
1. Stimmen, die für Kandidierende oder Personen abgegeben werden, die nicht mit einer namentlichen Aktie im Markt für die betreffende Wahl vertreten sind.
2. Nein-Stimmen und Enthaltungen.
3. Ungültige Stimmen
4. Nicht abgegebene Stimmen.
Aktiensplit / Aktienaufteilung
Eine Aktie (meistens die Aktie «Andere») kann während der Marktlaufzeit gesplittet (aufgeteilt) werden, um weitere Aktien in den Markt zu bringen. Also z.B. kandidierende Personen, die noch nicht mit einer eigenen Aktie im Markt vertreten sind.
Beim Splitting einer Aktie wird der Handel ganz kurz ausgesetzt. In dieser Zeit wird die neue Aktie in den Markt gebracht und das eigentliche Teilen der Ursprungsaktie vorgenommen. Jeder Händler, der zum Zeitpunkt des Splittings Anteile an der ursprünglichen Aktie hält, bekommt zusätzlich dieselben Anteile an der neu in den Markt gebrachten Aktie.