Neue Wendung: Angeblich sei die Spende an die AfD persönlich für Weidel gewesen... :
In der Spendenaffäre um AfD-Vizechefin Alice Weidel hat die Partei der Bundestagsverwaltung eine überraschende Stellungnahme übermittelt: Bei rund 132.000 Euro, die im Sommer 2017 gestückelt auf dem Konto des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis von einer Schweizer Pharmafirma eingegangen waren, handele es sich nicht um eine illegale Parteispende, sondern um eine "persönliche Wahlkampfspende" zugunsten der damaligen Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/afd-spendenaffaere-105.html
Und sie hat nur das Parteikonto zur Abwicklung ihrer privaten Zuwendungen genutzt? Aha.
AfD verliert Prozess um Spendenaffäre
Im Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe für ihren Chef Jörg Meuthen hat die AfD eine Niederlage erlitten. Der hatte sich vergeblich auf Unwissenheit berufen. ...
In seiner Entscheidung schloss sich das Gericht der Sichtweise der Bundestagsverwaltung an. Bei den von Dritten finanzierten Werbemaßnahmen handele es sich um Spenden im Sinne des Gesetzes. ...Die Annahme der Spende sei rechtswidrig gewesen, da die Spender im Frühjahr 2016 für die AfD nicht feststellbar gewesen seien. Meuthen habe sich bei Annahme der Spende nicht die erforderliche Gewissheit über die Person des Spenders und die Höhe der Spende verschafft. Gegen dieses Urteil kann die AfD Berufung einlegen.
wohl wissend, dass "links" sehr großen wert legt auf juristische spitzfindigkeiten und selbige entspr. gerne betont:
verloren ist ein prozess erst, wenn eine person (oder ggf. institution) rechtskräftig verurteilt worden ist. das ist vorliegend nicht der fall.
das mag man - je nach politischer orientierung - begrüßen oder auch bedauern bzw. kritisieren, es gehört aber auf jeden fall erwähnt. und zwar nicht allein in einem nebensatz irgendwo im kleingedruckten, sondern bereits in der überschrift. ansonsten verfällt das gesamte post in die kategorie "propaganda" oder aber auch: wie stärken wir weiter die afd? - oh sorry, ich vergaß: damit "wir" "uns" so richtig gut fühlen können, brauchen "wir" einen starken widersacher, will sagen, "wir" blühen erst richtig auf, wenn die blauen, besser wohl die braunen, kurz vor der absoluten mehrheit stehen. ist doch so, oder?
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wer nimmt denn mal die spendenpraxis der anderen parteien unter die lupe?
wer nimmt denn mal die spendenpraxis der anderen parteien unter die lupe?
... ich dachte: eigentlich müsste dieser "übliche Fingerzeig-Reflex" ja noch aus der AfD Parteizentrale kommen - aber soooo peinlich "dämlich" ist man dort - inzwischen - nicht (mehr) - dass überlässt man dann lieber den "Fusstruppen"...
Parteienfinanzierung Gesetz(e): Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz:
„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. […] Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“
Details (u. a. Spenden) sind im Parteiengesetz geregelt
wohl wissend, dass "links" sehr großen wert legt auf juristische spitzfindigkeiten und selbige entspr. gerne betont:
"verloren" ist ein prozess erst, wenn eine person (oder ggf. institution) rechtskräftig verurteilt worden ist. das ist vorliegend nicht der fall.
"Schöner Moralapostel": auf der einen Seite die Unschuldsvermutung reklamieren und im "nächsten Atemzug" bei anderen Parteien indirekt "falsche" Rechenschaftsberichte vermuten ...
wer nimmt denn mal die spendenpraxis der anderen parteien unter die lupe?
Das kannst du "drehen und wenden, wie du willst": augenscheinlich gehört es zum "Wesenszug" der rechten "Saubermänner" (AfD, FPÖ, Front National, NPD ...) es beim Thema "Geld" mit Gesetzen "nicht so genau zu nehmen" - vorsichtig ausgedrückt.
... es würde mich sehr verwundern, wenn die AfD in Berufung geht und sich nochmal blamiert - "mein Name ist Hase (Meuthen, Weidel oder Reil) und ich weiss von nix "...
thema verfehlt!
nicht nur bzgl. "rechtskräftig", sondern auch ob der bemerkung, ich würde bei anderen parteien bestimmte unregelmäßigkeiten lediglich vermuten.
wohl wissend, dass "links" sehr großen wert legt auf juristische spitzfindigkeiten und selbige entspr. gerne betont:
verloren ist ein prozess erst, wenn eine person (oder ggf. institution) rechtskräftig verurteilt worden ist. das ist vorliegend nicht der fall.
Seit wann ist der Tagesspiegel "links"?
Der User hat neben dem Zitat und dem Link keinerlei Wertung vorgenommen, daher empfinde ich die Bewertung als "links" und die Unterstellung der Liebhaberschaft juristischer Spitzfindigkeiten als voreingenommen, solltest Du ihn gemeint haben und nicht den Tagesspiegel.
wohl wissend, dass "links" sehr großen wert legt auf juristische spitzfindigkeiten und selbige entspr. gerne betont:
verloren ist ein prozess erst, wenn eine person (oder ggf. institution) rechtskräftig verurteilt worden ist. das ist vorliegend nicht der fall.
das mag man - je nach politischer orientierung - begrüßen oder auch bedauern bzw. kritisieren, es gehört aber auf jeden fall erwähnt. und zwar nicht allein in einem nebensatz irgendwo im kleingedruckten, sondern bereits in der überschrift. ansonsten verfällt das gesamte post in die kategorie "propaganda" oder aber auch: wie stärken wir weiter die afd? - oh sorry, ich vergaß: damit "wir" "uns" so richtig gut fühlen können, brauchen "wir" einen starken widersacher, will sagen, "wir" blühen erst richtig auf, wenn die blauen, besser wohl die braunen, kurz vor der absoluten mehrheit stehen. ist doch so, oder?
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wer nimmt denn mal die spendenpraxis der anderen parteien unter die lupe?
Doch. Dieser Prozess ist verloren. Da gibt es ein Urteil.
"Gegen dieses Urteil kann die AfD Berufung einlegen."
Gegebenfalls kann die AfD also einen neuen (Berufungs-)Prozess anstrengen, Ausgang ungewiss.
Dein permanenter "whataboutism" ist nervig.
"wer nimmt denn mal die spendenpraxis der anderen parteien unter die lupe?"
Die Bundestagsverwaltung macht das. Jedes Jahr. Es gibt Privilegien für Parteien und die Pflichten. Wie den Rechenschaftsbericht. Der wird geprüft. So wurden z.B. erst letztes Jahr missbräuchliche Verwendung von Fraktionsgeldern für Parteiarbeit bei mehreren Fraktionen festgestellt.
Auf Verfassungsblog wird sich differenziert mit dem Urteil des VG Berlin auseinandergesetzt:
Hemdsärmelig und illegal
Die Spendenskandale der AfD holen die Partei so langsam ein: Neben dem Fall der gestückelten Spenden an Alice Weidel bzw. ihren Kreisverband beschäftigte auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin im „Fall Meuthen“ die überregionale Presse. Thema auch hier: Eine nicht im Rechenschaftsbericht als Parteispende angegebene Werbekampagne von Dritten. Die Klage der AfD gegen den Strafbescheid der Bundestagsverwaltung wurde vom VG abgewiesen. ...
ÖVP muss 880.000 Euro Strafe zahlen
Für die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze im Wahlkampf 2017 muss die ÖVP 800.000 Euro zahlen. Weiter 80.000 kommen für unzulässige Annahmen von Spenden hinzu. Es ist die höchste jemals verhängte Strafe, die eine Partei je zahlen musste.
Millionen-Zahlungen aus Aserbaidschan -Ermittler werfen Unionspolitikern Bestechung und Bestechlichkeit vor
Wie wir die Lüge einer Bundestagsabgeordneten nachwiesen
...wes Brot ich ess...
Ist zwar nicht so richtig Parteispende sondern schon eher Bestechung o.ä., fällt aber m.E. in den Themenkreis.
In den nächsten Wochen und Monaten finden u.a. folgende Wahlen und Abstimmungen statt – zu allen Terminen werden (voraussichtlich) Märkte aufgesetzt:
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1. Halbjahr
2. Halbjahr
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