Eine wichtige Definitionsfrage

  • Eine wichtige Definitionsfrage

    hergey, 19.09.2005 10:16
    #1
    Zählt z.B. eine rot-grüne Regierung mit Duldung der Linken als "rot-grün" oder als "sonstige"?
  • Re: Eine wichtige Definitionsfrage

    tommyzoo, 19.09.2005 11:06, Antwort auf #1
    #2
    andere Frage -- was ist bei Neuwahlen? - Sonstige?
  • Re: Eine wichtige Definitionsfrage

    Wahlfieber Team, 19.09.2005 19:13, Antwort auf #2
    #3
    Hallo,

    Der Ausgang dieses Koalitionsmarktes wurde wie folgt festgesetzt - siehe auch "Börse News":

    "Der Koalitionsmarkt Deutschland schließt parallel zur Wahl des neuen Bundeskanzlers durch den Deutschen Bundestag, spätestens aber am 31.10.2005 um 18.00 Uhr. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine neue Koalition zustande gekommen sein, gewinnt die Aktie Sonstige. Maßgeblich für die Bewertung der Aktien ist die Unterzeichnung der Koalitionsvereinbarung UND die Wahl des Bundeskanzlers durch den Deutschen Bundestag."

    d.h.:
    - sollte es zu Neuwahlen kommen, gewinnt die Aktie "sonstige".

    - sollte es eine Koalitionsvereinbarung zwischen rot-grün oder anderen Parteien geben und ein gemeinsamer Kandidat dieser Parteien trotz eigentlich fehlender Mehrheit zum Bundeskanzler gewählt werden (Minderheitsregierung), gewinnt die Aktie rot-grün oder eine entsprechende.

    - eine mögliche, zusätzliche Tolerierungsvereinbarung findet bei der Bewertung des Marktausganges keine Berücksichtigung, d.h. die tolerierende Partei wird nicht berücksichtigt.

    - die alleinige Unterzeichnung eines Koalitionsvertrages ist nicht ausreichend. Es würde in einem solchen Falle die Aktie "Sondtige" gewinnen.


    wichtige Ausnahme - bei Neuwahlen: (Sehr, sehr unwahrscheinlich, aber trotzdem schon mal an dieser Stelle erwähnt) Es sei denn, es wird vor Neuwahlen und bis zum 31.10.2005 aufgrund einer Vereinbarung zwischen einzelnen Parteien eine Interimsregierung incl. Bundeskanzler gewählt. Verständigen sich z.B. ausschließlich CDU und SPD auf Neuwahlen, wählen vorher aber trotzdem noch (interimsmäßig) einen NEUEN Bundeskanzler , würde die Aktie "schwarz-rot" gewinnen. Bleibt die jetzige Bundesregierung, wie im Falle von Neuwahlen eigentlich zu erwarten, kommissarisch im Amt, gewinnt natürlich die Aktie "sonstige".



Beiträge 1 - 3 von 3

Kauf dir einen Markt!

» Mehr erfahren

30.589 Teilnehmer » Wer ist online

Erlesenes für das politische Ohr

Kommende Wahlen

In den nächsten Wochen und Monaten finden u.a. folgende Wahlen und Abstimmungen statt – zu allen Terminen werden (voraussichtlich) Märkte aufgesetzt:

Wahltermine 2023

(Hinweis: Links verweisen stets auf Wahlfieber.de - identischer Login)

1. Halbjahr

  • Deutschland
  • Abgeordnetenhauswahl Berlin
  • Bürgerschaftswahl Bremen
  • Kommunalwahl Schleswig-Holstein
  • -
  • Österreich / Schweiz
  • Landtagswahl Niederösterreich
  • Landtagswahl Kärnten
  • Landtagswahl Salzburg
  • Kantonswahl in Zürich
  • Kantonswahl in Luzern
  • .
  • Europa
  • Präsidentschaftswahl Tschechien
  • Parlamentswahl Griechenland
  • Parlamentswahl Finnland
  • Weltweit
  • Parlamentswahl in der Türkei

2. Halbjahr

  • Deutschland
  • Landtagswahl Bayern
  • Landtagswahl Hessen
  • -
  • Österreich / Schweiz
  • Nationalratswahl Schweiz
  • Europa
  • Parlamentswahl Luxemburg
  • Parlamentswahl Spanien
  • Parlamentswahl Polen
  • Landtagswahl Südtirol
  • Schottland - Unabhängigkeitsreferendum ?

  • Weltweit
  • Parlamentswahl Neuseeland

Sonstiges

  • ...

In Vorbereitung für 2024

    1. Halbjahr
    • Europawahl
    • GOP Presidential nominee 2024
    • Gemeinderatswahl Innsbruck, Salzburg
    • Fußball EM
    • weiteres folgt...
      2. Halbjahr
      • Präsidentschaftswahl USA
      • Landtagswahlen Brandenburg, Sachsen, Thüringen
      • Nationalratswahl Österreich
      • Landtagswahl Vorarlberg
      • weiteres folgt...

      Wie funktioniert das?

      So tragen Sie mit Ihrem Wissen zur Prognose bei - Mehr im Infocenter

      Fehler gefunden?
      Feedback?

      Fehlermeldungen und Feedback bitte per E-Mail an: help@wahlfieber.com